Das Wappen

 

Das Wappen unserer Familie ist geteilt. Im oberen Felde stehen sieben fünfzackige Sterne, unter denen ein größerer in einem nach oben gewölbten

Halbkreise von den sechs anderen umgeben ist. Im unteren befindet sich ein Kranich, der mit dem einen Fuße auf einem Hügel steht und mit dem andern einen Stein hält. Der Spangenhelm ist mit drei Ähren geziert. Die älteren Darstellungen geben keine Farben an; die Tinkturen der Felder, blau und gold, für den Kranich naturfarben, für die Sterne und die Ähren gold, sind erst in neuerer Zeit nach heraldischen Regeln angenommen worden.

Das Wappen findet sich zuerst unter einem eidlichen Reverse, den unser Vorfahr Johann David Schultz unter seine vorn Herzog Adolf Friedrich III. von Mecklenburg-Strelitz am 1. Januar 1714 zu Strelitz vollzogene Ernennung zum Kammersekretär geschrieben hat. Es ist in der Folgezeit noch mehrfach von Johann David und von dessen Sohne, unserm Vorfahren Friedrich Johann, auf amtlichen Urkunden verwendet worden.

Außer durch dieses häufige Vorkommen in den Akten der mecklenburgischen Regierung ist es auch dadurch legalisiert, dass unser Großvater Friedrich Schulz von dem Rechte, es mit den Insignien des ihm verliehenen Großkreuzes vom Orden Heinrichs des Löwen zu schmücken, Gebrauch gemacht hat.

 

(aus: Eine deutsche Familie)